Neue Schilder regeln Winterdienst am Bahnhof
am 05.12.2014(sp) Lüneburg. Der Lageplan zeigt den Bahnhof, den Westbahnhof, den Zentralen Omnibusbahnhof und den Radspeicher. Die Wege dazwischen sind schwarz-gelb schraffiert und fallen gleich ins Auge. In diesem Winter gelten dort erstmals die neuen Regeln, die den Mitarbeitern der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH (AGL) den Winterdienst in diesen Bereichen, wo besonders viele Reisende und Fußgänger unterwegs sind, erleichtern sollen. Denn in den vergangenen Wintern hatte das AGL-Team dort alle Hände voll zu tun, noch bevor die erste Maschine überhaupt Schnee räumen und Salz streuen konnte – nämlich um wild geparkte Räder einzeln per Hand beiseite zu räumen. Das hat sich auch im Vorjahr, nach Einrichtung des zweiten Fahrradparkhauses, kaum verändert.
In diesen Tagen hängt die Stadt entsprechende Schilder auf, die anzeigen, welche Flächen zukünftig auf einer Breite von mindestens 1,50 Metern frei bleiben müssen. Damit verbunden ist der dringende Appell von Stadt und AGL an alle, die den Bahnhof per Fahrrad ansteuern, die Abstellmöglichkeiten in den Fahrradparkhäusern zu nutzen und den Einsatzkräften für den Winterdienst so die Arbeit zu erleichtern. Und nicht nur ihnen: Gerade Reisende, die mit Rollator, Rollstuhl, Kinderwagen oder einfach nur mit großem Gepäck unterwegs sind, haben es deutlich leichter, wenn sie sich auf ausreichend breiten, zügig geräumten Wege bewegen können.
Den neuen Regeln liegt die Straßenreinigungsverordnung zu Grunde. Sie erlaubt es auch, trotzdem abgestellte Gegenstände, in der Praxis also vor allem Fahrräder, kostenpflichtig abzuräumen. Die Regelung gilt im Winterhalbjahr und künftig immer von Anfang November bis Ende März.
Unabhängig von dieser Regelung für den Winterdienst wird die Hansestadt Lüneburg in regelmäßigen Abständen auch weiterhin Schrottfahrräder rund um den Bahnhof unter die Lupe nehmen. In einem ersten Schritt werden auffällige Räder mit einer Banderole versehen, die den Besitzer auffordert, das Rad mitzunehmen. Geschieht das nicht, bringt das Team der AGL das Fahrrad zum Ordnungsamt. Die Besitzer können es dann gegen Zahlung eines Ordnungsgeldes beim Ordnungsamt der Hansestadt Lüneburg (Telefon 309-3274) wieder abholen. Schlösser werden von den Mitarbeitern der Hansestadt geöffnet; Schadensersatz ist nicht vorgesehen, aufgrund der Nichteinhaltung der Straßenreinigungsvorschriften. Sollte ein offensichtlich fahruntüchtiges Rad dem Reinigungs- und Räumdienst im Weg stehen, wird es sofort, also ohne Vorwarnung, abgeräumt.
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