Uelzen, am Montag den 18.08.2025

Hansestadt gewährt Zuschüsse für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine

von Winfried Machel am 13.11.2023


Gestiegene Energiekosten: Hansestadt gewährt Zuschüsse für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine

 

HANSESTADT LÜNEBURG. – Die Hansestadt Lüneburg gewährt gemeinnützigen Sport- und Schützenvereinen mit Sitz im Stadtgebiet einen einmaligen Energiekostenzuschuss. Die Zuwendung soll den Vereinen helfen, den Sportbetrieb und das Sportangebot trotz gestiegener Ausgaben weiter aufrechtzuerhalten. Die entsprechende Richtlinie zur Gewährung eines allgemeinen Energiekostenzuschusses hat der Rat der Hansestadt in seiner Sitzung am 8. November einstimmig beschlossen. Haushaltsmittel in Höhe von 75.000 Euro stehen für das laufende Jahr 2023 bereit. Vereine können den Zuschuss ab sofort im Sportreferat der Hansestadt Lüneburg beantragen. Die Frist für Anträge endet am 10. Dezember 2023.

 

Gegenstand der Förderung ist die Bezuschussung von Heiz- und Stromkosten der Liegenschaften, die die Vereine für ihren Sportbetrieb nutzen. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die Energiekosten im Jahr 2023 die Energiekosten des Vergleichsjahres 2021 übersteigen. Bis zu 30 Prozent dieser Energiemehrausgaben können gefördert werden, bis zu einer maximalen Höhe von 25.000 Euro. Aus allen fristgerecht eingegangen Anträge ermittelt das Sportreferat der Hansestadt Lüneburg die anteilige Zuschusshöhe für jeden Zuwendungsempfänger. Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt wird noch in diesem Jahr über die Bewilligung der Anträge entscheiden.

 

Die genauen Voraussetzungen zum Erhalt einer Zuwendung sind nachzulesen in der Richtlinie. Diese ist zu finden auf der Webseite der Hansestadt Lüneburg unter: https://www.hansestadt-lueneburg.de/kultur-und-freizeit/sport.html

 

© Fotos: Pixabay


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