Uelzen, am Montag den 18.08.2025

Kompromiss mit dem Land

am 20.11.2014


Lüneburg. Der Kompromiss, den Oberbürgermeister Ulrich Mädge als Präsident des Niedersächsischen Städtetages mit dem Land erzielt hat, bedeutet auch für die Hansestadt Lüneburg anteilig bares Geld: und zwar rund 190.000 Euro jährlich ab 2016, unbefristet. Die Geld soll dazu dienen, die städtischen Schulen baulich fit zu machen für die Inklusion. Für das Jahr 2015 gibt es zunächst rund 110.000 Euro. Außerdem haben Mädge und seine Kollegen der kommunalen Spitzenverbände auch Kostenübernahmen für die Inklusionshelfer vereinbart, also Personen, die den Kindern mit Behinderungen während des Schulunterrichts zur Seite stehen. Mädges Fazit nach der Runde in Hannover: „Wir hatten gute Gespräche mit der Kulturministerin und haben einen erfreulichen Kompromiss gefunden. Das heißt auch, dass wir nun die Klage vor dem Staatsgerichtshof zurückziehen können.“

Insgesamt hat Kultusministerin Frauke Heiligenstadt in den Gesprächen (14. November 2014) den Schulträgern im Land folgende Summen zugesichert: 11,7 Mio. Euro für bauliche Investitionen in 2015, ab dem Jahr 2016 dann jährlich 20 Mio. Euro. Außerdem erhalten die Schulträger, wenn sie gleichzeitig Träger der Jugendhilfe sind, 5,8 Mio. Euro (2015) bzw. 10 Mio. Euro (ab 2016) für die Inklusionshelfer. „Der Lüneburger Anteil geht direkt an den Landkreis, der grundsätzlich Aufgabenträger ist“, so Mädge.

Was bauliche Investitionen angeht, hat die Hansestadt Lüneburg ausgerechnet, dass in den nächsten Jahren rund 11,3 Mio. Euro fällig werden, um die 18 städtischen Schulen inklusive Sporthallen so herzurichten, dass Kinder unabhängig von persönlichen Einschränkungen dort unterrichtet werden können. Bauliche Investitionskosten fallen beispielsweise an für die Einrichtung von Behinderten-WCs, Pflegeräumen, den Einbau von Akustik-Decken und –Fußböden, für Rampen, Aufzüge, behindertengerechte Eingangstüren oder etwa besondere Ausstattungen für Klassen- und Fachunterrichtsräume. Oberbürgermeister Mädge erläutert: „Der Zusage des Landes deckt natürlich längst nicht alle Kosten ab, aber sie gibt uns Planungssicherheit und ermöglicht die erforderlichen Kredite zu tilgen.“

Die Inklusive Beschulung ist eine gesetzliche Vorgabe des Landes Niedersachsen. Der Streit über die Frage, wer die Kosten für Inklusion an Niedersachsens Schulen übernimmt, hatte sich zuletzt so zugespitzt, dass ein gutes Dutzend Kommunen, darunter auch die Hansestadt Lüneburg, im Sommer Verfassungsbeschwerde beim Staatsgerichtshof eingelegt hat. Parallel hatte NST-Präsident Ulrich Mädge von Beginn an auf Gespräche gesetzt.



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