Uelzen, am Montag den 18.08.2025

Lüneburg - umfangreiche Durchsuchungen - Verdacht des Anlagebetrugs - Schaden in Millionenhöhe ++

am 03.11.2015


Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Lüneburg, liefen schon seit Monaten, da es beweiskräftige Hinweise auf Finanzmalker gab, die deren Kundengelder nicht wie vertraglich vereinbart angelegt hatten. Waren zunächst Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaften in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen mit den Ermittlungen befasst, so sind alle Verfahren jetzt bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Stade gebündelt, die den Zentralen Kriminaldienst der Polizeiinspektion Lüneburg vor Monaten mit der Bearbeitung betraut hat.

Im Mittelpunkt der strafrechtlichen Ermittlungen steht ein 48 Jahre alter Finanzmakler aus dem Raum Lüneburg. Ihm wird u. a. gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung vorgeworfen. Vorwürfe richten sich auch gegen zwei weitere Personen aus dem Umfeld des Maklers.

Zahlreiche Anleger in Deutschland, vornehmlich in den norddeutschen Bundesländern, fühlen sich geprellt. Sie wollten ihr erspartes Geld in vermeintlich sichere Kapitalanlagen stecken. Beispielsweise investierten sie hohe Beträge als Darlehn mit einer Verzinsung von 3,5 bis 8 % in eine Hotelgesellschaft in Bad Bevensen, teilweise mit einer vertraglichen Zusicherung kurzfristiger Rückzahlung. Das Geld sollte in Hotel- und Freizeitprojekte fließen. Notwendige Bauanträge wurde aber nie gestellt. Darlehnsgelder flossen nach Eingang auf dem Konto einer GmbH schnell wieder ab und wurden für andere Zwecke verbraucht. Skeptische Geldgeber erhielten Grundschuldbriefe als angebliche Sicherheit. Anleger, die ihr Geld zurückforderten, wurden vertröstet.

Am Dienstag, 03.11.2015, wurden in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern in einer groß angelegten Aktion mehrere Wohnungen und Geschäftsräume mit Schwerpunkt in Stadt und Landkreis Lüneburg sowie im Landkreis Uelzen durchsucht. Es wurden umfangreiche Unterlagen sichergestellt. Die Auswertung gesicherter Computer und elektronischer Daten wird voraussichtlich mehrere Wochen in Anspruch nehmen, von einem Schaden in Millionenhöhe wird ausgegangen.

Nach einer vorläufigen Bewertung durch Experten des Landeskriminalamtes Niedersachsen, dürfte es sich bei einem Teil sichergestellter Grundschuldbriefe um Totalfälschungen handeln.

Die Polizei rät dringend, bei Geldanlageversprechen mit hoher Verzinsung und Versprechen auf kurzfristige Rückzahlung sehr wachsam zu sein. Anleger sollten Anlageformen, sie sie selber nicht durchschauen, unbedingt kritisch hinterfragen. Gegebenenfalls sollte man sich unabhängigen Rat einholen. Gerade in sogenannten Niedrigzinsphasen ist eine erhöhte Wachsamkeit angesagt.

Grundschuldbriefe für sich allein stellen noch keine Sicherheit dar. Es sind weitere Voraussetzungen erforderlich, um später Forderungen durchsetzen zu können, z. B. wirksame Abtretungserklärungen und eine Eintragung im Grundbuch. Aber auch wer im Grundbuch eingetragen ist, solle wissen, auf welchem Rang er steht, welchen Wert die Immobilie hat und ob er im Falle einer Verwertung der Immobilie überhaupt eine Chance hat, sein Geld zurück zu bekommen.

Der Leiter des Fachkommissariates für Wirtschaftskriminatlität und Betrugsdelikte EKHK Hans-Dieter Wilhus sagt dazu: „Es ist schon erstaunlich, dass Anleger ihr hart erarbeitetes oder geerbtes Geld leichtfertig aufgrund rhetorisch gekonnt vorgetragener Versprechungen und glänzender Vertragsformulare aus der Hand geben.“



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