Uelzen, am Montag den 18.08.2025

Mehr im Portemonnaie

von Carlo Eggeling am 30.11.2023


Das teilt das Landesamt für Statistik mit:

Reallöhne stiegen im 3. Quartal 2023 in Niedersachsen um 0,7% +++ Nominallohnindex erhöhte sich im 3. Quartal 2023 um 6,3%

Zweithöchster Nominallohnanstieg für ein Berichtsquartal seit Beginn der Zeitreihe 2008
Erstmals Anstieg der Reallöhne seit dem 2. Quartal 2021
HANNOVER. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, haben sich die Nominallöhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Niedersachsen im 2. und 3. Quartal 2023, im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresquartal, um 6,3% erhöht. Seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008 waren es die zweithöchsten Nominallohnzuwächse für ein Berichtsquartal. Den höchsten Nominallohnanstieg gab es in der Zeitreihe im 1. Quartal 2023 (+6,5%). Die gestiegenen Nominallöhne sind unter anderem auf die Auszahlungen der Inflationsausgleichsprämie sowie die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde im Oktober 2022 zurückzuführen.


Die Entwicklung des Reallohnindex ist sowohl von der Entwicklung des Nominallohnindex als auch von der Entwicklung des Verbraucherpreisindex abhängig. So lag die durchschnittliche Preisveränderung in Niedersachsen im 3. Quartal 2023 bei +5,5% gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die preisbereinigten Bruttomonatsverdienste, die Reallöhne, stiegen dementsprechend im 3. Quartal 2023 um 0,7% gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die sich abschwächende Inflation und der Anstieg der Nominallöhne führte zu einem Reallohnplus. Im 2. Quartal 2023 waren die Reallöhne noch um 0,5% gesunken.

Nach Beschäftigungsart der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer war der höchste Nominallohnanstieg mit 9,6% bei den Auszubildenden im 3. Quartal 2023, im Vergleich zum Vorjahresquartal, zu verzeichnen. Neben der Inflationsausgleichprämie war für diese Entwicklung die Einführung der Mindestvergütung für Auszubildende aufgrund der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes ursächlich. Von dem Anstieg des Mindestlohns profitierten am ehesten die geringfügig Beschäftigten. Bei dieser Beschäftigungsart stiegen die Nominallöhne um 7,1% im gleichen Betrachtungszeitraum. Bei den Vollzeitbeschäftigten erhöhten sich die Nominallöhne um 6,3% und bei den Teilzeitbeschäftigten um 6,1%.



Methodische Hinweise:
Seit dem Jahr 2022 ist die Verdiensterhebung die Datengrundlage für die Berechnung des Nominallohnindex. Diese Erhebung löste die bisherige Vierteljährliche Verdiensterhebung ab. Ab dem Berichtsjahr 2023 haben die Verdienstindizes und deren Veränderungsraten eine umfassendere Abdeckung der Gesamtwirtschaft in Niedersachsen. Durch die neue Verdiensterhebung werden zum Beispiel auch kleinere Betriebe erfasst (ab einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten). Neben den Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten werden zudem alle weiteren Beschäftigungsarten wie zum Beispiel Auszubildende und Altersteilzeitbeschäftigte abgebildet. Zusätzlich zu den Wirtschaftsbereichen B bis S (Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich) wird jetzt auch der Wirtschaftsabschnitt A (Landwirtschaft) mit abgedeckt (Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 [WZ 2008]).



Durch das dritte Entlassungspaket der Bundesregierung können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über den Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 als Inflationsausgleichsprämie einen Betrag von bis zu 3.000€ steuerfrei gewähren. Die Inflationsausgleichsprämie wird in der Verdienststatistik als Bestandteil des Gesamtbruttoentgelts erfasst und bei den Verdienstindizes mit abgebildet.

© Fotos: ca / polke


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