Uelzen, am Montag den 18.08.2025

Stadt hebt Tempo 70 auf Ostumgehung bald wieder auf

von Hansestadt Lüneburg am 19.01.2016


Die Hansestadt wird das im vergangenen Jahr für einen Abschnitt der Ostumgehung angeordnete Tempolimit von 70 km/h wieder aufheben. Damit wird dann wieder die ursprüngliche Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gelten. Wann genau das Tempolimit aufgehoben wird, steht noch nicht fest. Die Abstimmung hierzu läuft gerade mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV).

Die Stadt hatte Anfang Oktober die Notbremse gezogen und die Geschwindigkeit zwischen Stadtkoppel und Ebensberg auf 70 km/h reduziert, weil vermehrt Menschen über die Fahrbahn liefen. Es handelte sich nach Berichten der Polizei um Flüchtlinge, die aus der vom Land Niedersachsen eingerichteten Flüchtlingsunterkunft im Olympischen Dorf auf dem Weg in die Stadt die Ostumgehung überqueren wollten oder diese als Fußweg nutzten. In Abstimmung mit der Polizei und der NLStBV entschied die Hansestadt, die Sicherheitsmaßnahme einzuführen. Jetzt aber teilte die Polizei mit, dass es keine weiteren Vorkommnisse von Personen gab, die die Fahrbahn als Fußweg nutzen, so dass sie die Aufhebung des Tempolimits anregt. Dass es keine weiteren Vorkommnisse mehr gab, könnte auch daran liegen, dass die Stadt direkt nach den Vorfällen des Problems Schilder mit Sinnbildern aufstellen ließ, die auf die Gefahren hinweisen.

"Vor dem Hintergrund der langjährigen Diskussionen um Lärmschutz an der Ostumgehung hätte ich natürlich gerne eine dauerhafte Temporeduzierung auf der Ostumgehung im Stadtgebiet gehabt", erklärt Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge. "Wir hatten ein Tempolimit 80 km/h für Pkw und 60 km/h für Lkw im Jahr 2012 aus Lärmschutzgründen angeordnet. Diese Maßnahme wurde per Erlass des Verkehrsministeriums bedauerlicherweise aber wieder aufgehoben", so Mädge. An diesen Erlass sei die Stadt gebunden. Auch die Petition eines Lüneburger Bürgers aus dem Jahr 2013 habe keinen Erfolg gehabt.

Der Landkreis Lüneburg überprüft derzeit allerdings im Rahmen des im Jahr 2011 ergangenen Planfeststellungsbeschlusses, ob die nachträglich angeordneten und durchgeführten Lärmschutzmaßnahmen, wie etwa das Auftragen von Flüsterasphalt entlang der Ostumgehung, ausreichend sind.



Kommentare Kommentare


Zu diesem Artikel wurden bisher keine Kommentare abgegeben.



Kommentar posten Kommentar posten

Ihr Name*:

Ihre E-Mailadresse*:
Bleibt geheim und wird nicht angezeigt

Ihr Kommentar:



Lüneburg Aktuell auf Facebook