Uelzen, am Montag den 18.08.2025

Straßenverkehrsgesetz zur Verkehrswende

von Winfried Machel am 24.06.2023


Das Bundeskabinett hat vor wenigen Tagen eine Reform des
Straßenverkehrsgesetzes beschlossen. Diese Entscheidung hat unmittelbare
Auswirkungen auf die Gestaltung des Verkehrsraums in Deutschland,
einschließlich Lüneburg.
Verkehrsminister Volker Wissing verhindert zwar eine Herabsetzung der
innerortlichen Regelgeschwindigkeit auf 30 km/h, wie sie vom
Umweltbundesamt gefordert wird. Jedoch gibt es trotzdem Verbesserungen.
Bisher war es rechtlich herausfordernd, Maßnahmen wie Tempo 30,
Sonderfahrzonen (z. B. Umweltspuren) oder Anwohnerparkplätze umzusetzen.
Doch nun bringt die Reform Erleichterungen mit sich.
Bisher wurden bei verkehrlichen Anordnungen vor allem die Flüssigkeit
und Sicherheit des Autoverkehrs berücksichtigt. Dies führte dazu, dass
der Autoverkehr bei der Stadtentwicklung über Jahrzehnte hinweg einen höheren Stellenwert als andere Verkehrsformen einnahm. So entstanden autogerechte Städte, wie auch Lüneburg.
Mit der geplanten Reform sollen nun andere Ziele stärker gewichtet
werden, darunter Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung.
Es liegt nun in der Verantwortung der Verwaltungen in ganz Deutschland,
diese neuen Anforderungen in ihre Planungen einzubeziehen.

"Wir begrüßen die dringend benötigte Änderung des Verkehrsrechts und die
Verschiebung der Prioritäten. Wir sind zuversichtlich, dass auch die
Lüneburger Verwaltung den rechtlichen Spielraum nutzen wird, um im
Straßenverkehr eine größere Gleichberechtigung zu erreichen", äußerte sich Niels Hapke vom Radentscheid.

Claudia Koops vom ADFC fügt hinzu: "Die Reform des Straßenverkehrsgesetzes ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer
nachhaltigen Verkehrswende. Dass das Straßenverkehrsgesetz künftig Ziele
der Verbesserung des Umwelt- und Gesundheitsheitsschutzes sowie der
Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt, ist
positiv zu werten. Der ADFC erkennt aber noch keine eindeutige Absicht,
den Radverkehr bei der Prüfung der Leichtigkeit des Verkehrs als
gleichrangiges Verkehrsmitteln zu werten. Hier widersprechen sich der
Gesetzestext und die dazugehörende Begründung noch. An den Engstellen in
der Stadt wie z. B. an der Schießgrabenstraße, an der Sternkreuzung im Umfeld der Wilhelm-Raabe-Schule, in Häcklingen an der Hauptstraße und dem Alten Hessenweg aber auch in Adendorf oder Reppenstedt wird sich nun zeigen, ob die Novelle den Kommunen ausreichend Handlungsfreiheit einräumt."

© Fotos: Pixabay


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