Verpflichtende Unterrichtung der Wiederbelebung ab der 7. Klasse
von Winfried Machel am 01.08.2023
Lüneburg. „Die niedersächsische CDU-Fraktion fordert die verpflichtende
Unterrichtung der Wiederbelebung ab dem 7. Jahrgang in den Schulen. Hierzu hatdie Fraktion jetzt einen Entschließungsantrag in den Kultusausschuss eingebracht.
Der Vorschlag orientiert sich am Konzept Herzensretter und Lebensretter der
Hilfsorganisationen und ist aufgebaut wie ein Rettungsschwimmer. Das Programm soll, wie von Ärzten empfohlen, das Wiederbeleben nur mit Drücken ab dem 7.Jahrgang in den Vordergrund stellen. Das Besondere ist zudem, dass die Schülerinnen und Schüler die Inhalte ihren Mitschülern vermitteln können und die Lehrkräfte möglichst wenig belastet werden“, erklärt die CDU-Landtagsabgeordnete
Anna Bauseneick.
„Ein Herz-Kreislauf-Stillstand ist noch immer eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland. Die Zahlen könnten durch eine bessere Laienschulung, beginnend bei den Kindern, sinken. Das Wissen zur Wiederbelebung sollte deshalb frühestmöglich und wiederholend gelernt werden, damit mehr Menschen die Angst vor dem Helfen verlieren. Bereits 2014 hatte die Kultusministerkonferenz die Einführung derWiederbelebung ab der 7. Jahrgangsstufe den Ländern empfohlen. Einige Bundesländer wie Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern oder Bayern haben dies bereits umgesetzt. Im zuständigen Kultusausschuss sollen nun die Details diskutiert werden“, so die Abgeordnete weiter.
Das Thema ist inzwischen auch im Kultusministerium angekommen. „Es ist
erfreulich, dass Ministerin Hamburg unserem Antrag anscheinend offen
gegenübersteht. Wir hoffen auf eine ebenso positive Beratung im Kultusausschuss, damit wir die Überlebensrate von Menschen mit Herz-Kreislauf-Stillständen in Niedersachsen durch effektive Wiederbelebung signifikant erhöhen können“, so
Bauseneick abschließend
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